Informationen
Die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein und ihre Arbeitsweise
Wie arbeiten wir?
Wir kooperieren im Bereich der Entschuldungshilfe und anderen Stabilisierungsmaßnahmen eng mit den örtlichen Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Bewährungshilfe, Therapieeinrichtung, Konflikt-schlichtungsstelle, vollzuglicher oder anderer sozialer Dienst). Hilfesuchende können sich nur mittelbar, über eine solche Beratungsstelle an uns wenden. Gemeinsam mit der Beratungsstelle entwickeln wir nach sorgfältiger Prüfung der Gesamtsituation des Klienten ein Sanierungskonzept, abgestimmt auf:
– die individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen Klienten
– das vorhandene laufende Einkommen, die berufliche Perspektive, die famliliäre Situation sowie die Schuldenstruktur
Für diese Einmalzahlungen an alle Gläubiger stellen wir jedem Klienten ein niedrig verzinstes Darlehen zur Verfügung, welches er in angemessenen Raten an uns zurückzahlen muss.
Wir übernehmen für Sie das Rückzahlungsrisiko!
Wünschen Sie weitere Informationen?
Die kompletten Antragsunterlagen samt Vergaberichtlinien der Stiftung sowie weitere Beratung erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein:
Deliusstraße 27
24114 Kiel
0431 72984833
Spendenkonto:
IBAN: DE66 5206 0410 0006 4123 60
BIC: GENO DEF1 EK1
Kto.-Nr. 6412360 BLZ: 520 604 10
Ev. Bank Spenden sind steuerabzugsfähig
Informationen für Gläubiger
Unser Angebot
In der Regel können wir Ihnen nur geringe Einmalzahlungen anbieten. Trotzdem bitten wir Sie um eine ernsthafte Prüfung unseres Vorschlages. Straffällig gewordene Menschen müssen mit besonderen Maßstäben gemessen werden. Viele unserer Hilfesuchenden sind neben ihrer Strafverbüßung noch mit unterschiedlichen weiteren Problemen, wie zum Beispiel Sucht oder Wohnungslosigkeit, belastet. Ca 80% aller Straffälligen haben darüber hinaus Schulden, deren Regulierung ohne Hilfe von außen kaum Erfolg versprechend ist. Aus Sicht der Gläubiger sind vor allem zwei Rahmenbedingungen wichtig, die eine Realisierung der berechtigten Forderungen erschweren.
Arbeitslosigkeit
Ein hoher Prozentsatz der Straffälligen verfügt über keine oder lediglich gering qualifizierte Schul- bzw. Berufsausbildungsabschlüsse. Die Chancen auf eine dauerhafte Anstellung sind sehr gering. Der Großteil unserer Klienten bezieht folglich Sozialleistungen.
Pfändungsgrenzen
Die deutliche Anhebung der Pfändungsfreigrenzen hat dazu geführt, dass die Mehrzahl unserer Klienten auch bei Berufstätigkeit kein pfändbares Einkommen erzielt („working poor“). Die Möglichkeit für Gläubiger, ihre Forderungen zu realisieren, aber auch unsere Spielräume für zufriedenstellende Sanierungsvorschläge, sind gering.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung könnten für die Mehrzahl unserer Klienten aufgrund des geringen Einkommens nur noch „Nullpläne“ eingereicht werden. Unser Fonds bietet Ihnen jedoch im außergerichtlichen Einigungsversuch keine Nullösung an, sondern gestaffelte Vergleichsquoten. Über die außergerichtliche Einigung erhalten Sie also eine – wenn auch geringe – Einmalzahlung, während Sie im Insovenzverfahren meist keinerlei Zahlungen erwarten können. Bei gering pfändbaren Klienten gehen zudem die Verfahrenskosten zu Ihren Lasten.
Ihre Vorteile bei uns
Wir zahlen Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Barquote aus. Sie können Ihre Akte schließen und sparen die Kosten für die Verwaltung bzw. die (wahrscheinlich erfolglose) Beitreibung der Forderung. Wir nehmen Ihnen auch hier das Risiko ab, dass tatsächlich die im Verbraucherinsolvenzverfahren prognostizierten Zahlungen fließen. So ist es für Sie durchaus wirtschaftlich sinnvoll, unseren außergerichtlichen Plan zu akzeptieren.
Unsere Erfahrungen
Seit 1982 werden Gläubigern Vergleichsangebote unterbreitet, um die ausstehenden Forderungen zu befriedigen. Damit konnte bereits vielen Straffälligen der Start in ein straf- und schuldenfreies Leben geebnet werden. Eine Entschuldung über die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein dient allen Beteiligten.
Informationen für Antragsstellende
Darlehen und Zuschüsse für Einzelpersonen
Wer wird unterstützt
Die Stiftung Straffälligenhilfe unterstützt Straffällige, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Schleswig-Holstein haben. Es können auch Angehörige oder Opfer von Straffälligen in die Hilfeleistungen einbezogen werden. Es muss die Aussicht bestehen, dass die unterstützten Personen zukünftig ein Leben ohne Straftaten führen. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Zweck und Mittel der Förderung
Vorrangig bietet die Stiftung verzinsliche Darlehen an, um Straffällige bei der Bewältigung ihrer Schuldensituation zu unterstützen. Die Stiftung fördert in besonders begründeten Fällen auch Maßnahmen, die der finanziellen Stabilität von Straffälligen dienen. Dazu gehören u. a. berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder die Übernahme von finanziellen Verpflichtungen vor einer Titulierung.
Nachrangigkeit
Vor einer Inanspruchnahme der Stiftung Straffälligenhilfe ist zu prüfen, ob die Hilfeleistung auch über die Realisierung von Ansprüchen aus öffentlichen Kassen, Versicherungen oder ähnlichen Quellen erfolgen kann. In diesen Fällen fördert die Stiftung nicht.
Schulderlass bei Erfolg
Personen, die über ein Stiftungsdarlehen gefördert werden, erhalten bei erfolgreichem Abschluss der geförderten Maßnahme bzw. bei regelmäßiger Rückzahlung ihres Darlehens nicht rückzahlbare Zuschüsse von der Stiftung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der aktuellen finanziellen Situation der Stiftung und nach internen Kriterien.
Darlehen und Zuschüsse für gemeinnützige Träger der Straffälligenhilfe
Wer wird unterstützt
Die Stiftung Straffälligenhilfe unterstützt als gemeinnützig anerkannte Träger in Schleswig-Holstein. Diese Träger müssen den Zweck verfolgen, straffällig gewordenen Menschen bei der Resozialisierung oder Entschuldung zu helfen. Es kann sich hierbei auch um Schuldnerberatungsstellen in freier Trägerschaft handeln.
Zweck und Mittel der Förderung
Die Stiftung bietet gemeinnützigen Trägern der Straffälligenhilfe verzinsliche Darlehen und nicht rückzahlbare Zuschüsse. Vorrangig werden damit Projekte und Fortbildungen gefördert, die im Zusammenhang mit der Thematik „Ver- bzw. Entschuldung von straffällig gewordenen Menschen“ oder „Hilfen bei der wirtschaftlichen Stabilisierung“ stehen. Für die Schuldenregulierung bei Klienten gemeinnütziger Einrichtungen stellt die Stiftung auf Antrag auch den Trägern direkt Mittel zur Verfügung.
Nachrangigkeit
Vor einer Inanspruchnahme der Stiftung Straffälligenhilfe ist zu prüfen, ob die beantragte Förderung bzw. die Hilfeleistung auch über öffentliche Förderungen oder ähnliche Quellen erfolgen kann. In diesen Fällen fördert die Stiftung nicht.
Nachhaltigkeit
Geförderte Projekte sollen entweder ein evaluierbares Ergebnis innerhalb eines festen Projektzeitraumes erzielen, oder bei Planung einer unbegrenzten Laufzeit eine Finanzierungsperspektive nach Ablauf der Stiftungsförderung bieten.
Kontakt
Geschäftsstelle
Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein
Deliusstraße 27
24114 Kiel
0431 72984833
info@straffaelligenhilfe-sh.de
© 2025 . Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein